Arbeitssicherheitsschuhe
Eine gesunde Haltung im Beruf ist wichtig, daher sollten orthopädische Einlagen auch in Arbeitssicherheitsschuhen getragen werden. Beachten Sie dabei Folgendes: Normale Einlagen sind nicht für Arbeitssicherheitsschuhe geeignet. Jeder Hersteller hat eigene Zertifizierungen mit ausgewählten Einlagenherstellern. Achten Sie darauf, dass die Einlage gesetzlich zulässig ist. Orthopädische Veränderungen und Maßeinlagen dürfen nur gemäß DGUV-Regel 112-191 und nach zertifizierter Fertigungsanweisung durch einen qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Bei Nichtbeachtung erlischt der Versicherungsschutz und es liegen Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz vor.